PflichtBetrieb und PrüfungenStand Oktober 2026

Hebebühnen werden nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch eine sachkundige bzw. zur Prüfung befähigte Person geprüft. Die Prüfung ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung: Zustand der Bauteile, Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und Bremsen, Funktions- und Bremsproben mit Last nahe der Höchstlast sowie Kennzeichnung.

Mängel sind je nach sicherheitstechnischer Bedeutung in angemessener Frist zu beseitigen.

Was zu tun ist

  • Prüftermin spätestens nach zwölf Monaten einplanen
  • Befähigte Person intern oder extern beauftragen
  • Mängelbeseitigung im Prüfbuch bestätigen

Gilt insbesondere für

  • Alle Hebebühnen im Betrieb

Quellen

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Alle Pflichten und Hinweise

Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.