Die Hebebühne darf nicht über die zulässige Belastung hinaus belastet werden. Fahrzeuge werden an den vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkten aufgenommen; Schwerpunkt und Lastverteilung sind zu beachten.
Werden schwere Teile wie Motor, Getriebe oder Batterie ausgebaut, verschiebt sich der Schwerpunkt – das Fahrzeug kann kippen, wenn Aufnahme und Abstützung nicht angepasst werden.
Was zu tun ist
- Tragfähigkeit und Lastverteilung aus der Betriebsanleitung beachten
- Aufnahmepunkte nach Fahrzeugherstellerdaten wählen
- Beim Ausbau schwerer Baugruppen zusätzlich abstützen
Gilt insbesondere für
- Alle Hebebühnen
Quellen
- DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“
- Reparaturinformationen des Fahrzeugherstellers (Aufnahmepunkte)
Welche Hebebühne passt zu Ihrer Werkstatt?
Der Hebebühnen-Berater fragt Arbeiten, Fahrzeuge, Raumhöhe, Boden und Stromanschluss ab und zeigt die passende Bauart – herstellerneutral und mit allen Pflichten.
Weitere Hinweise: Betrieb und Prüfungen
- Prüfung vor der ersten InbetriebnahmePflicht
- Wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlichPflicht
- Außerordentliche Prüfung nach Umbau und Reparatur tragender TeilePflicht
- Prüfbuch führen und Mängelbeseitigung bestätigenPflicht
- Bewegungsbereich freihalten, nicht mitfahrenPflicht
- Gegen unbefugte Benutzung sichern, Schäden sofort untersuchenPflicht
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

