Die Prüfungen werden im Prüfbuch nachgewiesen, auch elektronisch. Es enthält Stammblatt, Konformitätserklärung und die Befunde aller Prüfungen. Jeder Befund nennt Datum und Umfang, Ergebnis mit Mängeln, die Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen, notwendige Nachprüfungen sowie Name, Anschrift und Unterschrift der prüfenden Person.
Der Betreiber bestätigt Kenntnisnahme und Beseitigung der Mängel.
Was zu tun ist
- Prüfbuch an der Bühne oder digital griffbereit halten
- Austausch von Tragmuttern, Druckschläuchen u. Ä. eintragen
- Mängelbeseitigung mit Datum bestätigen
Gilt insbesondere für
- Alle Hebebühnen
Quellen
- DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“ (2022)
- DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“
- DGUV Grundsatz 308-003 „Prüfbuch für Hebebühnen“ (Vordruck beim Unfallversicherungsträger)
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Weitere Hinweise: Betrieb und Prüfungen
- Prüfung vor der ersten InbetriebnahmePflicht
- Wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlichPflicht
- Außerordentliche Prüfung nach Umbau und Reparatur tragender TeilePflicht
- Tragfähigkeit einhalten, Fahrzeug an den Aufnahmepunkten aufnehmenPflicht
- Bewegungsbereich freihalten, nicht mitfahrenPflicht
- Gegen unbefugte Benutzung sichern, Schäden sofort untersuchenPflicht
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

