PflichtBetrieb und PrüfungenStand Oktober 2026

Nach Konstruktionsänderungen und wesentlichen Instandsetzungen an tragenden Teilen prüft ein Sachverständiger die Hebebühne vor der Wiederinbetriebnahme. Das gilt für Bühnen mit mehr als 2 m Hubhöhe und für Bühnen, unter deren Last sich Personen aufhalten – bei Fahrzeughebebühnen also praktisch immer.

Auch Schweißarbeiten an tragenden Teilen gelten als wesentliche Instandsetzung, selbst beim Austausch gegen gleichartige Teile.

Was zu tun ist

  • Umbauten und Reparaturen an tragenden Teilen vorab planen
  • Sachverständigen beauftragen
  • Bühne bis zur Prüfung sperren

Gilt insbesondere für

  • Hebebühnen nach Umbau oder Reparatur tragender Teile

Quellen

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Der Hebebühnen-Berater fragt Arbeiten, Fahrzeuge, Raumhöhe, Boden und Stromanschluss ab und zeigt die passende Bauart – herstellerneutral und mit allen Pflichten.

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Alle Pflichten und Hinweise

Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.