Vor der ersten Verwendung prüft eine sachkundige Person die betriebsbereite Hebebühne: technische Unterlagen, Fundamente, Eignung für den Einsatz, Sicherheitseinrichtungen, Funktion und Probebelastung. Das Ergebnis wird im Prüfbuch festgehalten.
Was zu tun ist
- Prüfung nach der Montage beauftragen
- Prüfbuch mit Stammblatt anlegen
- Bühne erst nach bestandener Prüfung freigeben
Gilt insbesondere für
- Neue, versetzte und gebrauchte Hebebühnen
Quellen
- BetrSichV § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln)
- DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“ (2022)
- DGUV Grundsatz 308-002 Teil 2 – Volltext BGN
Welche Hebebühne passt zu Ihrer Werkstatt?
Der Hebebühnen-Berater fragt Arbeiten, Fahrzeuge, Raumhöhe, Boden und Stromanschluss ab und zeigt die passende Bauart – herstellerneutral und mit allen Pflichten.
Weitere Hinweise: Betrieb und Prüfungen
- Wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlichPflicht
- Außerordentliche Prüfung nach Umbau und Reparatur tragender TeilePflicht
- Prüfbuch führen und Mängelbeseitigung bestätigenPflicht
- Tragfähigkeit einhalten, Fahrzeug an den Aufnahmepunkten aufnehmenPflicht
- Bewegungsbereich freihalten, nicht mitfahrenPflicht
- Gegen unbefugte Benutzung sichern, Schäden sofort untersuchenPflicht
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

