Die Betriebssicherheitsverordnung richtet sich an Arbeitgeber. In der Privatgarage gilt sie nicht unmittelbar; für Selbstständige ohne Beschäftigte können trotzdem Unfallverhütungsvorschriften ihrer Berufsgenossenschaft gelten.
Unabhängig davon schreiben die Betriebsanleitungen der Hersteller in der Regel eine regelmäßige Prüfung vor. Eine jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person ist auch privat dringend zu empfehlen.
Was zu tun ist
- Betriebsanleitung lesen und das Prüfintervall übernehmen
- Jährliche Prüfung beauftragen und dokumentieren
- Als Solo-Selbstständige(r) bei der Berufsgenossenschaft nachfragen
Gilt insbesondere für
- Privatgaragen
- Selbstständige ohne Beschäftigte
Quellen
- BetrSichV § 1 (Anwendungsbereich)
- Betriebsanleitung und Fundamentplan des Bühnenherstellers
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Weitere Hinweise: Vor der Beschaffung
- Gefährdungsbeurteilung schon vor der Auswahl beginnenPflicht
- Nur mit CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und deutscher BetriebsanleitungPflicht
- Ab 20. Januar 2027 gilt die EU-MaschinenverordnungPflicht
- Stand der Technik: DIN EN 1493 für FahrzeughebebühnenEmpfehlung
- Mietobjekt und Altbau: Zustimmung und Bodenplatte klärenEmpfehlung
- Gebrauchte Hebebühne: Unterlagen und Prüfung vor der ersten InbetriebnahmePflicht
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

