Bevor Beschäftigte eine Hebebühne verwenden, müssen Sie die Gefährdungen beurteilen: Bauart, Aufstellort, Fahrzeuge, Arbeitsabläufe und die Qualifikation der Beschäftigten. Nach der Betriebssicherheitsverordnung soll die Beurteilung bereits vor Auswahl und Beschaffung beginnen.
Aus ihr ergeben sich Schutzmaßnahmen, Prüffristen und die Inhalte von Betriebsanweisung und Unterweisung. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt sie nicht.
Was zu tun ist
- Gefährdungen für Aufstellort, Fahrzeuge und Tätigkeiten ermitteln
- Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen
- Ergebnis dokumentieren und bei Änderungen aktualisieren
Gilt insbesondere für
- Alle Betriebe mit Beschäftigten
Quellen
Welche Hebebühne passt zu Ihrer Werkstatt?
Der Hebebühnen-Berater fragt Arbeiten, Fahrzeuge, Raumhöhe, Boden und Stromanschluss ab und zeigt die passende Bauart – herstellerneutral und mit allen Pflichten.
Weitere Hinweise: Vor der Beschaffung
- Nur mit CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und deutscher BetriebsanleitungPflicht
- Ab 20. Januar 2027 gilt die EU-MaschinenverordnungPflicht
- Stand der Technik: DIN EN 1493 für FahrzeughebebühnenEmpfehlung
- Mietobjekt und Altbau: Zustimmung und Bodenplatte klärenEmpfehlung
- Gebrauchte Hebebühne: Unterlagen und Prüfung vor der ersten InbetriebnahmePflicht
- Ohne Beschäftigte: Was gilt in Privatgarage und Ein-Personen-Betrieb?Empfehlung
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

