PflichtVor der BeschaffungStand Oktober 2026

Bevor Beschäftigte eine Hebebühne verwenden, müssen Sie die Gefährdungen beurteilen: Bauart, Aufstellort, Fahrzeuge, Arbeitsabläufe und die Qualifikation der Beschäftigten. Nach der Betriebssicherheitsverordnung soll die Beurteilung bereits vor Auswahl und Beschaffung beginnen.

Aus ihr ergeben sich Schutzmaßnahmen, Prüffristen und die Inhalte von Betriebsanweisung und Unterweisung. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt sie nicht.

Was zu tun ist

  • Gefährdungen für Aufstellort, Fahrzeuge und Tätigkeiten ermitteln
  • Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen
  • Ergebnis dokumentieren und bei Änderungen aktualisieren

Gilt insbesondere für

  • Alle Betriebe mit Beschäftigten

Quellen

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Alle Pflichten und Hinweise

Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.