CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung für Kranarbeiten
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Bei Kranarbeiten ist die CE-Kennzeichnung die Herstellererklärung, dass ein Kran oder ein reguliertes Lastaufnahmemittel die geltenden EU-Konformitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Sie bestätigt, dass die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation, die Betriebsanleitung und eine EU-Konformitätserklärung erstellt wurden. Sie ist keine unabhängige Sicherheitszulassung und ersetzt weder standortspezifische Planung noch Inspektionen, Wartung, Schulungen oder die Einhaltung von Betriebsgrenzen. Die folgenden Abschnitte erläutern Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Überprüfung und sichere Verwendung.

Was die CE-Kennzeichnung für Krane bedeutet

Die CE-Kennzeichnung an einem Kran zeigt an, dass der Hersteller die Konformität des Geräts mit den geltenden Anforderungen der Europäischen Union erklärt hat, bevor es in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Ihre CE-Bedeutung besteht nicht in einer unabhängigen Zulassung, einem Qualitätszeichen oder einer Garantie für einen sicheren Betrieb unter allen Einsatzbedingungen. Vielmehr dokumentiert sie, dass der verantwortliche Hersteller das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, die erforderliche technische Dokumentation erstellt, eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt und die Kennzeichnung ordnungsgemäß angebracht hat.

Für den Kranbetrieb muss die Erklärung vorhersehbare Gefährdungen während der vorgesehenen Verwendung berücksichtigen, einschließlich Montage, Lasthandhabung, Steuerungen, Standsicherheit, Wartung und Notfallfunktionen. Der Hersteller muss eine Risikobewertung anwenden und Schutzmaßnahmen entsprechend den einschlägigen rechtlichen und technischen Anforderungen umsetzen. Dieser Prozess soll die Marktanforderungen sicherstellen und die Rückverfolgbarkeit für Marktüberwachungsbehörden unterstützen. Die CE-Kennzeichnung entbindet nicht von den Betreiberpflichten: Der Betreiber bleibt für die sichere Aufstellung, Prüfung, Wartung, Unterweisung und Nutzung innerhalb der Betriebsgrenzen sowie gemäß der Dokumentation verantwortlich. Jede wesentliche Veränderung erfordert eine erneute Konformitätsbewertung.

Welche Krane und Zubehörteile benötigen eine CE-Kennzeichnung?

Im EU-Maschinenrechtsrahmen müssen Krane, die als vollständige Maschinen in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, grundsätzlich CE-gekennzeichnet sein. Dies gilt unter anderem für Turmdrehkrane, Mobilkrane, Brückenkrane, Auslegerkrane, Ladekrane sowie bestimmte Hebezeuge, die zum Handhaben hängender Lasten bestimmt sind. Die Verpflichtung erstreckt sich häufig auch auf sicherheitsrelevante auswechselbare Ausrüstungen, die für eine bestimmte Hebefunktion bereitgestellt werden, sofern sie als Maschinen, unvollständige Maschinen oder geregelte Hebeausrüstungen einzustufen sind.

Lastaufnahmemittel wie Traverse, Spreiztraversen, Klemmen, Greifer, Lasthebemagnete, Vakuumheber und speziell konstruierte Hebeaufsätze können CE-kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie eigenständig in Verkehr gebracht werden. Anschlagmittel wie Anschlagseile, Schäkel, Haken, Ringschrauben und ähnliche Zubehörteile müssen die jeweils geltenden Produktanforderungen erfüllen und, soweit erforderlich, mit den vorgeschriebenen Konformitätsunterlagen geliefert werden.

Die CE-Kennzeichnung ersetzt weder Inspektionen noch Wartung oder Eignungsprüfungen vor der Verwendung. Betreiber müssen die Pflichten aus der Betriebsanleitung, Tragfähigkeitsgrenzen, Kompatibilitätsanforderungen und Kennzeichnungen beachten. Die notwendige Benutzerunterweisung bleibt wesentlich, insbesondere wenn Zubehörteile besondere Gefahren beim Anschlagen, Ausbalancieren oder Lösen der Last verursachen können.

EU-Maschinenvorschriften für CE-gekennzeichnete Krane

CE-gekennzeichnete Krane müssen die geltenden EU-Maschinenanforderungen erfüllen, einschließlich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, soweit diese während des Übergangs zur Maschinenverordnung relevant ist. Die Konformität erfordert die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion, Steuerungen, Standsicherheit, Hebevorgänge und technische Dokumentation. Hersteller müssen das geeignete Konformitätsbewertungsverfahren abschließen, bevor sie die EU-Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen.

Anforderungen der Maschinenrichtlinie

Für Krane, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, verlangt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, dass Hersteller die Konformität mit den geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nachweisen, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen. Der Hersteller muss eine Gefahrenanalyse durchführen und eine Risikobewertungsdokumentation führen, die vorhersehbare Verwendung, Fehlanwendung, Montage, Betrieb, Prüfung, Wartung und Demontage abdeckt. Die technische Dokumentation muss den Kran identifizieren, seine Konstruktion und Steuerungssysteme beschreiben sowie Zeichnungen, Berechnungen, Prüfungsnachweise, Betriebsanleitungen und das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren enthalten. Soweit relevant, ist die Beteiligung einer benannten Stelle gemäß den in der Richtlinie vorgeschriebenen Verfahren erforderlich. Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, Betriebsanleitungen in der erforderlichen Sprache bereitstellen und die Rückverfolgbarkeit durch Typ-, Serien- und Herstellerangaben sicherstellen. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die rechtliche Verantwortung des Herstellers; sie ersetzt weder eine standortspezifische Planung noch eine sachkundige Bedienung oder die während des Betriebs vorgeschriebenen Prüfungen. Importeure und Händler müssen die Verfügbarkeit der Dokumentation überprüfen.

Grundlegende Sicherheitsstandards

Wesentliche Sicherheitsanforderungen für Krane leiten sich in erster Linie aus den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG ab und werden, soweit anwendbar, durch harmonisierte europäische Normen ergänzt. Sie betreffen strukturelle Festigkeit, Standsicherheit, Nenntragfähigkeit, Zuverlässigkeit der Steuerungen, Notfallfunktionen, Zugangsregelungen, Sichtverhältnisse sowie den Schutz vor herabfallenden Lasten oder unbeabsichtigten Bewegungen. Hersteller müssen bereits in der Konstruktionsphase eine Risikobewertung einführen, bei der vorhersehbare Fehlanwendungen, Umwelteinflüsse, Wartungsgefahren und Wechselwirkungen mit Lastaufnahmemitteln ermittelt werden. Technische Maßnahmen müssen Risiken durch inhärent sichere Konstruktion, Schutzeinrichtungen, Begrenzungseinrichtungen, Warnsysteme und klare Betriebsinformationen mindern. Anwendbare Normen, einschließlich kranspezifischer EN-Normen, bieten anerkannte Verfahren zum Nachweis, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Werden Normen überarbeitet, sollten die Verantwortlichen die Normenreihe aktualisieren und dies in den Konstruktionskontrollen sowie der Dokumentationspraxis berücksichtigen. Die Sicherheitsanforderungen umfassen außerdem Prüfpunkte, Ermüdungsfestigkeit, elektrischen Schutz, Lärm und ergonomische Bedienelemente für Kranführer unter normalen und außergewöhnlichen Betriebsbedingungen.

Konformitätsbewertungsverfahren

Die Konformitätsbewertung für Krane stellt fest, ob der Hersteller die Einhaltung der geltenden EU-Maschinenanforderungen nachgewiesen hat, bevor die CE-Kennzeichnung angebracht und das Gerät in Verkehr gebracht wird. Das Verfahren muss in den technischen Unterlagen dokumentiert und auf die Konstruktion, den vorgesehenen Verwendungszweck und das Gefährdungsprofil des Krans abgestimmt sein.

  • Gefährdungen anhand definierter Schritte der Risikobeurteilung ermitteln.
  • Harmonisierte Normen oder gleichwertige technische Lösungen anwenden.
  • Sicherheitsfunktionen, Traglastgrenzen, Steuerungen und Notfallsysteme prüfen.
  • Die EU-Konformitätserklärung erstellen und Unterlagen aufbewahren.

Für die meisten Krane kann die interne Fertigungskontrolle angewendet werden, sofern die geltenden Anforderungen erfüllt sind. Für gelistete Maschinen mit hohem Risiko kann jedoch eine Bewertung durch Dritte erforderlich sein. Zu den Aufgaben der benannten Stelle gehören die Prüfung der technischen Unterlagen, die Durchführung einer EU-Baumusterprüfung, sofern erforderlich, sowie die Bestätigung der Konformität vor der Produktionsüberwachung. Der Hersteller bleibt für die Übereinstimmung der Serienproduktion, Anleitungen, Kennzeichnungen und Korrekturmaßnahmen bei auftretenden Nichtkonformitäten verantwortlich.

Wer muss Kranausrüstung mit der CE-Kennzeichnung versehen?

Die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung von Kranausrüstungen liegt grundsätzlich beim Hersteller, einschließlich jeder Stelle, die Maschinen unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke konstruiert und auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Dies umfasst Kranhersteller, Importeure, die als Hersteller gelten, sowie Organisationen, die wesentliche Änderungen an bestehenden Ausrüstungen vornehmen, sodass die Konformität beeinträchtigt sein kann. Die verantwortliche Partei muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme sicherstellen, dass die geltenden EU-Anforderungen an Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte und Funkanlagen uneingeschränkt erfüllt sind.

Ein Bevollmächtigter kann im Namen eines Herstellers außerhalb der EU bestimmte administrative Aufgaben übernehmen, die Verantwortung für die Konformität verbleibt jedoch beim Hersteller. Importeure müssen überprüfen, ob die Ausrüstung die erforderlichen Kennzeichnungen trägt und mit den erforderlichen Anleitungen sowie Sicherheitsinformationen versehen ist. Händler müssen ihre Verpflichtungen als Händler prüfen, einschließlich der Kontrolle einer sichtbaren CE-Kennzeichnung, von Identifikationsangaben und der mit dem Produkt bereitgestellten Dokumentation.

Wenn Krane umgebaut, mit Anbaugeräten kombiniert oder für eine neue Hebefunktion umgerüstet werden, muss die Partei, die die Änderung vornimmt, die Sicherheitsrisiken bewerten und feststellen, ob sie zum Hersteller einer neuen oder wesentlich veränderten Maschine wird. Endnutzer bleiben für den sicheren Betrieb und die Wartung verantwortlich.

Die CE-Technische Dokumentation für Kranausrüstung

Die CE-Technische Dokumentation bildet die dokumentierte Grundlage für den Nachweis, dass Kranausrüstung die geltenden EU-Sicherheits- und Konformitätsanforderungen erfüllt. Sie sollte Konstruktions- und Fertigungsinformationen, Risikobeurteilungen, Prüfergebnisse, Anleitungen sowie relevante Erklärungen oder Zertifikate enthalten. Vollständige und aktuelle Unterlagen unterstützen die behördliche Prüfung, die Rückverfolgbarkeit und den sicheren Betrieb der Ausrüstung während des gesamten Produktlebenszyklus.

Wesentliche Inhalte der technischen Dokumentation

Die Dokumentation bildet die Nachweisgrundlage für die CE-Kennzeichnung von Kranausrüstungen und belegt, dass die Maschine während ihrer Konstruktion und Herstellung die geltenden EU-Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die technische Dokumentation muss es den Behörden ermöglichen, die Konformität zu bewerten, einschließlich der Konstruktionsentscheidungen, Schutzmaßnahmen und Verifizierungstätigkeiten. Die Planung der Risikobeurteilung sollte vorhersehbare Gefährdungen beim Betrieb, bei der Wartung und durch Fehlanwendung ermitteln, bevor Schutzmaßnahmen ausgewählt werden.

Zu den wesentlichen Inhalten gehören typischerweise:

  • Allgemeine Beschreibung des Krans, bestimmungsgemäße Verwendung, Grenzen und technische Spezifikationen
  • Konstruktionszeichnungen sowie Hydraulik-, Elektro- und Steuerungssystempläne
  • Gefährdungsanalyse, Sicherheitsberechnungen, angewandte Normen und Maßnahmen zur Beherrschung von Restrisiken
  • Prüfberichte, Inspektionsprotokolle und Nachweise über die Beteiligung einer benannten Stelle, sofern erforderlich

Die Angaben müssen über Komponenten, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen hinweg kohärent bleiben. Besondere Aufmerksamkeit ist der Nenntragfähigkeit, der Standsicherheit, den Notfallfunktionen, Schutzeinrichtungen, Lasthalte-Systemen und Fernsteuerungen zu widmen. Die technische Dokumentation sollte die auf dem EU-Markt bereitgestellte Krankonfiguration genau widerspiegeln.

Anforderungen an die Compliance-Dokumentation

Sobald die Inhalte der technischen Unterlagen festgelegt wurden, müssen Konformitätsunterlagen zusammengestellt, gelenkt und als objektiver Nachweis dafür aufbewahrt werden, dass der Kran die geltenden EU-Maschinenanforderungen erfüllt. Der Hersteller muss datierte Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Prüfberichte, Komponentenerklärungen, Verweise auf harmonisierte Normen und Installationsanweisungen aufbewahren. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass die Risikobeurteilung Quetsch-, Umsturz-, Überlast-, elektrische und unbeabsichtigte Bewegungsgefahren identifiziert hat und dass geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt und verifiziert wurden. Die Unterlagen sollten Betriebsgrenzen, Prüfintervalle, Wartungsanforderungen, Warnkennzeichnungen und Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zur vorhersehbaren Fehlanwendung, zu Lastaufnahmemitteln und zu Umgebungsbedingungen enthalten. Eine Dokumenten-Revisionskontrolle ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Änderungen an Steuerungen, Strukturen, Software oder Sicherheitseinrichtungen vor der Freigabe bewertet werden. Die Dokumentation muss den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung stehen, in der Regel zehn Jahre nachdem der Kran auf dem EU-Markt bereitgestellt wurde.

Die EU-Konformitätserklärung erklärt

Bevor ein Kran auf dem EU-Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen wird, muss sein Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, mit der bestätigt wird, dass das Gerät die geltenden EU-Rechtsvorschriften erfüllt, einschließlich der Maschinenrichtlinie oder, soweit relevant, der Maschinenverordnung. Dieses rechtlich bedeutsame Dokument benennt den verantwortlichen Wirtschaftsakteur und dokumentiert den für den Kran geltenden EU-Konformitätsumfang, seine bestimmungsgemäße Verwendung sowie relevante Sicherheitsfunktionen.

Zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung gehören in der Regel:

  • Name und Anschrift des Herstellers sowie gegebenenfalls seines Bevollmächtigten
  • Identifizierung des Krans, einschließlich Typ, Modell, Seriennummer und Beschreibung
  • Anwendbare Rechtsvorschriften der Union sowie verwendete harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen
  • Name, Funktion, Unterschrift, Ort und Datum des bevollmächtigten Unterzeichners

Die Erklärung muss in den vorgeschriebenen Sprache(n) erstellt, zusammen mit den technischen Unterlagen aufbewahrt und dem Kran wie vorgeschrieben beigefügt werden. Sie unterstützt die Rückverfolgbarkeit und belegt, dass der Hersteller das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat. Wenn mehrere Richtlinien Anwendung finden, sollte die Erklärung jede relevante rechtliche Anforderung berücksichtigen, ohne eine Konformität über die dokumentierte bestimmungsgemäße Konfiguration des Krans hinaus zu implizieren.

So überprüfen Sie die CE-Kennzeichnung an einem Kran

Die Überprüfung der CE-Kennzeichnung an einem Kran sollte die Inspektion der Kennzeichnung selbst mit der Prüfung der zugehörigen EU-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und Identifikationsdaten verbinden. Eine Sichtprüfung sollte bestätigen, dass das CE-Zeichen lesbar, dauerhaft angebracht und am Kran oder auf dessen Typenschild so angebracht ist, dass es zugänglich bleibt. Die Kennzeichnung darf nicht verändert, verdeckt oder mit nicht regulatorischen Symbolen verwechselt werden können.

Die Produktidentifikation sollte zwischen dem Kran, dem Typenschild, der Betriebsanleitung und den Erklärungsdokumenten abgeglichen werden. Relevante Angaben sind Name und Anschrift des Herstellers, Modell- oder Typbezeichnung, Baujahr, Seriennummer sowie gegebenenfalls Angaben zur benannten Stelle. Die Position des Typenschilds sollte anhand der Herstellerunterlagen ermittelt werden, insbesondere bei Kränen mit geschlossenen Maschinenbereichen oder getrennten Bedienplätzen.

Jede Abweichung zwischen der CE-Kennzeichnung, den Erklärungsdokumenten oder der Produktidentifikation erfordert vor der Zulassung des Krans für die beabsichtigte Verwendung auf dem EU-Markt eine Klärung mit dem Hersteller oder dessen Bevollmächtigtem. Fehlende Unterlagen sollten als Konformitätsbedenken behandelt werden.

CE-Kennzeichnung, Inspektionen und sichere Verwendung

Die CE-Kennzeichnung begründet die Vermutung, dass ein Kran zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens auf die Einhaltung der anwendbaren EU-Anforderungen geprüft wurde. Sie ersetzt jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, keine Wartung und keine sicheren Betriebsmaßnahmen.

Arbeitgeber und Kranbenutzer bleiben dafür verantwortlich, die fortdauernde Konformität, die Betriebssicherheit und die Einhaltung der nationalen Arbeitsschutzvorschriften zu überprüfen. Prüfungen sollten sich nach dem Krantyp, dem Arbeitszyklus, der Einsatzumgebung, Änderungen und den Herstelleranweisungen richten. Aufzeichnungen müssen aufbewahrt und den zuständigen Behörden, soweit erforderlich, zur Verfügung gestellt werden.

  • Vor Gebrauch durchzuführende Prüfungen bestätigen: Haken, Seile, Bremsen, Endschalter und Bedienelemente.
  • Regelmäßige Wartungsprüfungen planen, die von fachkundigem Personal in festgelegten Intervallen durchgeführt werden.
  • Beschädigte oder unsichere Ausrüstung außer Betrieb nehmen, bis die Korrekturmaßnahmen dokumentiert sind.
  • Schulungen für Kranführer bereitstellen, die Traglastgrenzen, Signale, Gefahrenbereiche und Notfallverfahren abdecken.

Ein CE-gekennzeichneter Kran kann durch Verschleiß, Überlastung, unsachgemäße Reparatur oder unbefugte Veränderungen dennoch unsicher werden. Der sichere Betrieb hängt daher von dokumentierten Prüfungen, vorbeugender Wartung, kompetenter Bedienung und der unverzüglichen Meldung von Mängeln ab.

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