Hebebühnen leiten große Kräfte in den Boden, Säulenbühnen besonders punktuell. Maßgeblich ist der Fundamentplan des Herstellers: Betongüte, Mindeststärke, ggf. Bewehrung und Dübel mit passender Zulassung. Estrich, Fliesen oder Pflaster sind kein tragfähiger Verankerungsgrund.
Bei der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme gehören die Fundamente ausdrücklich zum Prüfumfang.
Was zu tun ist
- Fundamentplan vor dem Kauf anfordern
- Betongüte und -stärke nachweisen oder prüfen lassen
- Dübel nur nach Herstellerangabe und Zulassung setzen
- Im Zweifel einen Tragwerksplaner einbinden
Gilt insbesondere für
- Alle fest montierten Hebebühnen
- Besonders 2-Säulen-Hebebühnen
Quellen
- DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“ (2022)
- DGUV Grundsatz 308-002 Teil 2 – Volltext BGN
- Betriebsanleitung und Fundamentplan des Bühnenherstellers
Welche Hebebühne passt zu Ihrer Werkstatt?
Der Hebebühnen-Berater fragt Arbeiten, Fahrzeuge, Raumhöhe, Boden und Stromanschluss ab und zeigt die passende Bauart – herstellerneutral und mit allen Pflichten.
Weitere Hinweise: Aufstellung, Fundament, Raum
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

