PflichtAufstellung, Fundament, RaumStand Oktober 2026

Hebebühnen leiten große Kräfte in den Boden, Säulenbühnen besonders punktuell. Maßgeblich ist der Fundamentplan des Herstellers: Betongüte, Mindeststärke, ggf. Bewehrung und Dübel mit passender Zulassung. Estrich, Fliesen oder Pflaster sind kein tragfähiger Verankerungsgrund.

Bei der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme gehören die Fundamente ausdrücklich zum Prüfumfang.

Was zu tun ist

  • Fundamentplan vor dem Kauf anfordern
  • Betongüte und -stärke nachweisen oder prüfen lassen
  • Dübel nur nach Herstellerangabe und Zulassung setzen
  • Im Zweifel einen Tragwerksplaner einbinden

Gilt insbesondere für

  • Alle fest montierten Hebebühnen
  • Besonders 2-Säulen-Hebebühnen

Quellen

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Alle Pflichten und Hinweise

Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.