PflichtAufstellung, Fundament, RaumStand Oktober 2026

Bei Unterflurbühnen liegt Hydrauliköl im Boden. Hydrauliköle sind in der Regel wassergefährdend; je nach Menge und Anlage gelten die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Klären Sie vor dem Einbau mit Hersteller und unterer Wasserbehörde, welche Schutzmaßnahmen nötig sind – etwa Schutzrohre, Leckageüberwachung oder schnell biologisch abbaubare Öle. Elektromechanische Antriebe vermeiden das Thema weitgehend.

Was zu tun ist

  • Ölmenge und Wassergefährdungsklasse beim Hersteller erfragen
  • Anforderungen mit der unteren Wasserbehörde abstimmen
  • Leckagekontrolle in die Prüfungen aufnehmen

Gilt insbesondere für

  • Unterflur-Stempelhebebühnen
  • Eingebaute Scherenhebebühnen mit Hydraulik

Quellen

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Alle Pflichten und Hinweise

Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.