PflichtBedienung, Unterweisung, BeauftragungStand Oktober 2026

Hebebühnen dürfen nur Personen selbstständig bedienen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung unterwiesen sind und ihre Befähigung dazu nachgewiesen haben. Zusätzlich müssen sie vom Unternehmer ausdrücklich mit der Bedienung beauftragt sein.

Was zu tun ist

  • Bedienpersonen benennen und beauftragen (am besten schriftlich)
  • Befähigung bei der Einweisung nachweisen lassen
  • Liste der beauftragten Personen aktuell halten

Gilt insbesondere für

  • Alle Betriebe mit Beschäftigten

Quellen

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Alle Pflichten und Hinweise

Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.