PflichtBedienung, Unterweisung, BeauftragungStand Oktober 2026

Jugendliche dürfen Hebebühnen nicht selbstständig bedienen. Im Rahmen der Ausbildung ist der Umgang erlaubt, soweit er zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist und eine fachkundige Person beaufsichtigt.

Was zu tun ist

  • Auszubildende nur unter Aufsicht an der Bühne arbeiten lassen
  • Aufsichtspersonen festlegen
  • Unterweisung altersgerecht dokumentieren

Gilt insbesondere für

  • Ausbildungsbetriebe, Schulen

Quellen

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Alle Pflichten und Hinweise

Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.