Beschäftigte werden vor der ersten Verwendung und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, unterwiesen: Bedienung, Aufnahmepunkte, Tragfähigkeit, Verhalten bei Störungen und die Inhalte der Betriebsanweisung. Bei Hochvolt-Fahrzeugen kommen die besonderen Inhalte für diese Fahrzeuge hinzu.
Was zu tun ist
- Unterweisung vor Arbeitsaufnahme durchführen
- Jährlich wiederholen und dokumentieren (Datum, Inhalte, Unterschrift)
- Neue Fahrzeugtypen und Bühnen einbeziehen
Gilt insbesondere für
- Alle Betriebe mit Beschäftigten
Quellen
- ArbSchG § 12 (Unterweisung)
- BetrSichV § 12 (Unterweisung, Betriebsanweisung)
- DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung)
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Weitere Hinweise: Bedienung, Unterweisung, Beauftragung
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

