Anschlagkette

Terminologie für Kettengehänge von Hebezeugen
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Eine Anschlagkette ist ein geprüftes Anschlagmittel aus einer oder mehreren Lastketten, Verbindungsteilen und Endbeschlägen. Sie überträgt Kräfte zwischen einer Last und dem Kranhaken oder Hebezeug. Ihre zulässige Tragfähigkeit (WLL) richtet sich unter anderem nach Güteklasse, Kettengröße, Strangzahl, Anschlagart und Neigungswinkel. Vor jedem Hub sind Kennzeichnung, Zustand, sichere Lastverteilung und geeignete Anschlagpunkte zu prüfen. Die folgenden Hinweise erläutern Auswahl, Winkelkorrektur, Prüfung und Lagerung.

Was ist ein Kettengehänge?

Eine Anschlagkette ist ein Hebezeugzubehör, das aus einer oder mehreren Lastketten, Verbindungskomponenten und Endbeschlägen besteht und dazu dient, eine Last an einem Kranhaken oder einem anderen Hebezeug zu befestigen. Im Deutschen bezeichnet Anschlagkette ein geprüftes Anschlagmittel für das sichere Heben, Halten und Bewegen von Lasten. Sie überträgt die auftretenden Kräfte zwischen Last und Hebezeug und muss für den vorgesehenen Einsatzfall geeignet sein.

Bei der Verwendung im Kran sind Tragfähigkeit, Neigungswinkel, Anschlagart, Lastschwerpunkt und mögliche dynamische Beanspruchungen zu berücksichtigen. Eine Anschlagkette darf nur innerhalb ihrer gekennzeichneten zulässigen Tragfähigkeit eingesetzt werden. Beschädigte, verformte, korrodierte oder unzureichend gekennzeichnete Anschlagmittel sind vor der Nutzung auszusondern.

Grundlagen der Lastberechnung umfassen die Ermittlung des Lastgewichts sowie die Bewertung der Kraftverteilung auf die tragenden Stränge. Die Auswahl erfolgt nach geltenden Normen, Herstellerangaben und betrieblichen Sicherheitsvorgaben. Vor jedem Hub ist eine Sichtprüfung erforderlich.

Kettenschlingen-Komponenten und Beschläge

Ein Kettengehänge besteht aus zugelassenen Kettensträngen, Haken, Aufhängegliedern, Verbindungsgliedern und Verkürzungseinrichtungen, die für die vorgesehene Last und Hebekonfiguration ausgewählt werden. Kettengüte und -größe bestimmen die zulässige Tragfähigkeit und müssen mit den zugelassenen Hardwarekomponenten übereinstimmen. Sicherheitsfallen und Kettenverkürzer sind vor der Verwendung auf ordnungsgemäße Funktion, sicheren Eingriff und Kompatibilität zu prüfen.

Kettenqualitäten und -größen

Kettenklassen und -größen bestimmen die zulässige Tragfähigkeit, das Dehnungsverhalten und den vorgesehenen Einsatzbereich von Kettengehängekomponenten. Die Güteklasse, beispielsweise Güteklasse 8, 10 oder 12, kennzeichnet die Materialfestigkeit und die entsprechende Tragfähigkeit, die in den geltenden Normen und der Herstellerdokumentation festgelegt ist. Bei der Auswahl von Kettenklassen müssen die Hebemethode, die Anzahl der Stränge, der Neigungswinkel, die Lastgeometrie, dynamische Einflüsse und die Umgebungstemperatur berücksichtigt werden. Der Nenndurchmesser der Kette bestimmt die Nenntragfähigkeit und darf niemals ohne Neuberechnung der Gehängekonfiguration ersetzt werden. Innerhalb einer Baugruppe dürfen nur Komponenten mit übereinstimmender Güteklasse, Abmessungen, Kennzeichnung und Zertifizierung verwendet werden. Korrosionsbeständigkeitsfaktoren erfordern eine Beurteilung bei Feuchtigkeit, Chemikalien, maritimer Atmosphäre oder galvanischen Einflüssen. Korrodierte, verschlissene, gelängte, wärmebeeinträchtigte oder unmarkierte Ketten müssen unverzüglich außer Betrieb genommen und vor jeder weiteren Verwendung von einer sachkundigen Person geprüft werden.

Haken, Aufhängeglieder, Verbindungsglieder und Verkürzungseinrichtungen vervollständigen die Kettengehänge-Montage und müssen mit der ausgewählten Kettengüteklasse, dem Nenndurchmesser und der Tragfähigkeit kompatibel sein. Aufhängeglieder übertragen die Last auf den Kranhaken und benötigen ausreichende Innenabmessungen für den korrekten Sitz. Verbindungsglieder verbinden Kettenabschnitte oder Beschlagteile nur dann, wenn sie vom Hersteller zugelassen und für die entsprechende Lastklasse gekennzeichnet sind. Zu den gängigen Kettenhakenarten gehören Lasthaken, Gabelkopfhaken und Gießereihaken; die Auswahl hängt von der Lastgeometrie, dem Anschlagpunkt und dem vorgesehenen Einsatz ab. Sämtliches Anschlagzubehör muss eine lesbare Kennzeichnung tragen, einschließlich Güteklasse, Größe, Herstellerkennzeichnung und gegebenenfalls Tragfähigkeit. Komponenten aus unterschiedlichen Systemen dürfen nicht ohne dokumentierten Kompatibilitätsnachweis kombiniert werden. Verformte, gerissene, verschlissene oder ungekannte Beschlagteile müssen sofort außer Betrieb genommen werden. Die Montage muss gemäß den geltenden Normen und Herstelleranweisungen erfolgen.

Sicherheitsverschlüsse und Verkürzer

Sicherheitsfallen und Verkürzungsvorrichtungen sind entscheidende Bestandteile von Kettengehängen, die ein unbeabsichtigtes Aushängen der Last verhindern und eine kontrollierte Anpassung der Stranglänge ermöglichen. Fallen müssen selbsttätig schließen, den Hakenmaulbereich vollständig abdecken und sich ohne Verformung, Korrosion oder beschädigte Federn frei bewegen lassen. Sie sind Sicherungseinrichtungen, keine lasttragenden Elemente; der Hakenkörper trägt die zulässige Last.

Verkürzungshaken, Verkürzungskupplungen und integrierte Kettentaschen ermöglichen das Verkürzen eines Kettenstrangs ohne Knoten, Verdrehungen oder improvisierte Verbindungen. Der gewählte Verkürzungspunkt muss die Kette sicher halten und den vorgesehenen Lastwinkel beibehalten. Nicht verwendete Kettenabschnitte sind so zu sichern, dass sie nicht schwingen, hängen bleiben oder mit der Last in Berührung kommen können. Für jede Konfiguration gelten die Herstelleranweisungen und die gekennzeichnete zulässige Tragfähigkeit. Die Komponenten müssen hinsichtlich Güteklasse, Größe und Tragfähigkeit kompatibel sein. Keine Verkürzungsvorrichtung darf seitlich belastet, gewaltsam verwendet, geschweißt oder außerhalb ihres zugelassenen Anwendungsbereichs eingesetzt werden.

Kettengehängearten: Ein- bis viersträngig

Je nach Anzahl der tragenden Stränge werden Kettengehänge als Ein-, Zwei-, Drei- oder Vierstranggehänge ausgeführt. Die einsträngige Anwendung eignet sich für Lasten mit einem definierten, mittigen Anschlagpunkt und verlangt eine stabile Lastlage. Zweistranggehänge werden an zwei Anschlagpunkten eingesetzt; die gleichmäßige Verteilung der Last setzt symmetrische Geometrie und geeignete Anschlagpunkte voraus.

Drei- und Vierstranggehänge dienen überwiegend der Stabilisierung größerer oder formempfindlicher Lasten. Bei viersträngiger Montage müssen alle Stränge hinsichtlich Länge, Anschlagpunktlage und Führung geprüft werden, damit keine unerwünschte Schrägstellung oder Einzelstrangüberlastung entsteht. In der Praxis tragen bei unebenen oder verwindungssteifen Lasten nicht zwingend alle Stränge gleichmäßig.

Die Auswahl der Gehängeart erfolgt anhand von Lastform, Schwerpunkt, Anschlagpunkten und vorgesehenem Bewegungsablauf. Stahlauswahlkriterien umfassen Werkstoffgüte, Korrosionsbeanspruchung und Einsatzumgebung. Sicherheitsfaktoren Last, Sichtprüfung und die Einhaltung der Herstellerangaben sind vor jedem Hub zu berücksichtigen. Zusätzliche Kanten- und Temperaturbedingungen erfordern geeignete Schutzmaßnahmen sowie eine dokumentierte Freigabe.

Tragfähigkeitsgrenzen von Kettengehängen

Die zulässige Tragfähigkeit eines einsträngigen Kettengehänges wird durch die Kettengüte, die Nennkettengröße und die zertifizierte Konfiguration bestimmt. Bei mehrsträngigen Gehängen muss die zulässige Last entsprechend dem eingeschlossenen Neigungswinkel und den geltenden Herstellerangaben reduziert oder überprüft werden. Die auf dem Anhängeschild angegebene Tragfähigkeit darf unter keiner Hebebedingung überschritten werden.

Tragfähigkeitsgrenzen für Einzelstränge

Bei einem einsträngigen Kettengehänge wird die zulässige Tragfähigkeit (WLL) durch den Nenndurchmesser der Kette, die Güteklasse und die Herstellerkennzeichnung bestimmt, sofern die Last axial und ohne Stoßbelastung oder seitliche Belastung eingeleitet wird. Die gekennzeichnete WLL ist unter den angegebenen Betriebsbedingungen als maximal zulässige Last zu behandeln. Vor der Verwendung sind Kennzeichnungsschilder, Kettenglieder, Haken und Verbindungselemente auf Verformung, Verschleiß, Risse, Korrosion oder unzulässige Veränderungen zu prüfen. Eine fehlende oder unleserliche Kennzeichnung verhindert die sichere Zuordnung der Tragfähigkeit und erfordert die Außerbetriebnahme, bis dies durch eine befähigte Person geklärt wurde. Die Last muss ausgewogen, sicher angeschlagen und ohne ruckartige Bewegungen angehoben werden. Kantenschutz ist erforderlich, wenn scharfe Lastkanten Kettenglieder beschädigen könnten. Kapazitätsreduzierung bei Winkeln und die Einteilung von Traglastfaktoren sind nur relevant, sofern die geltenden Betriebsanweisungen dies vorschreiben. Hitzeeinwirkung, chemische Einflüsse und Reparaturen können die zulässige Tragfähigkeit verändern.

Winkel bei mehrsträngigen Anschlagmitteln

Bei mehrsträngigen Kettengehängen erhöht sich die Beanspruchung jedes Strangs mit zunehmendem Neigungswinkel zur Senkrechten, wodurch sich die zulässige Tragfähigkeit gegenüber der senkrechten Belastung reduziert. Maßgeblich sind der tatsächliche Strangwinkel, die Anschlagart und eine gleichmäßige Lastverteilung. Die Winkel dürfen nicht geschätzt, sondern vor dem Hub geprüft werden.

  1. Bis 45° gelten die vorgesehenen Traglastfaktoren des Gehänges.
  2. Zwischen 45° und 60° ist eine weitere Reduzierung zwingend anzusetzen.
  3. Über 60° zur Senkrechten ist der Einsatz grundsätzlich zu vermeiden.
  4. Bei ungleicher Lastverteilung darf nicht von gleich tragenden Strängen ausgegangen werden.

Die winkelkorrektur berechnung erfolgt anhand der Herstellerkennzeichnung und geltender Vorgaben. Eine dokumentierte traglastfaktoren verifizierung berücksichtigt Anschlagpunkte, Schwerpunktlage und mögliche Schrägzugkräfte. Beschädigte, verkürzte oder verdrehte Stränge dürfen dabei keine zusätzlichen Reserven begründen. Vor jedem Einsatz sind Kennzeichnung, Winkel und Anschlagpunkte zu kontrollieren.

Güte und Kettengröße

Entscheidend für die zulässige Tragfähigkeit eines Kettengehänges sind Güteklasse, Nenndicke der Kette und die auf dem Anhänger angegebene Working Load Limit (WLL). Die WLL gilt ausschließlich unter den festgelegten Einsatzbedingungen, insbesondere für Anzahl der Stränge, Neigungswinkel und Anschlagart. Ketten der Güteklasse 8, 10 oder 12 besitzen bei gleicher Nenndicke unterschiedliche Tragfähigkeiten; eine Vermischung von Bauteilen verschiedener Klassen ist unzulässig, sofern keine zugelassene Systemfreigabe vorliegt.

Vor jedem Hebevorgang sind Kennzeichnung, Kettendurchmesser, Haken, Verbindungselemente und mögliche Beschädigungen zu prüfen. Korrosion, Risse, Verformungen oder unzulässige Längung erfordern die Aussonderung. Ein korrekter Anschlagpunkt muss die auftretenden Kräfte sicher aufnehmen. Bei der Verwendung in der Montage dürfen WLL-Werte weder überschritten noch durch Knoten, Verkürzungen oder Kanteneinwirkungen ohne geeigneten Schutz beeinträchtigt werden.

Kettengehängewinkel und Tragfähigkeitsreduzierung

Der Neigungswinkel der Kettenstränge bestimmt die zulässige Tragfähigkeit eines Kettengehänges maßgeblich: Mit zunehmendem Winkel zur Senkrechten steigt die Belastung je Strang, während die zulässige Gesamttragfähigkeit sinkt. Maßgeblich sind die Herstellerangaben, die Kennzeichnung des Gehänges sowie die einschlägigen Vorgaben für den Anschlagbetrieb.

  1. Bei symmetrischer Belastung sind die zulässigen Winkelbereiche der Tragfähigkeitstabelle verbindlich anzuwenden.
  2. Unsymmetrische Lastverteilung, unterschiedliche Stranglängen oder außermittige Anschlagpunkte können einzelne Stränge zusätzlich überlasten.
  3. Der Winkel ist am einzelnen Strang zur Senkrechten zu beurteilen; ein größerer Öffnungswinkel reduziert die nutzbare Tragfähigkeit deutlich.
  4. Vor dem Hebevorgang ist eine Traglastkorrektur durchzuführen, sofern Winkel, Geometrie oder Lastverteilung dies erfordern.

Eine Winkelbegrenzung zu vermeiden bedeutet nicht, Winkelvorgaben außer Acht zu lassen, sondern ungünstige, tragfähigkeitsmindernde Strangstellungen konstruktiv auszuschließen. Knoten, Verdrehungen und Querbelastungen an Ketten, Haken oder Verbindungselementen sind unzulässig. Die Anschlagmittel müssen während des Hebens frei beweglich bleiben.

Auswahl eines Kettengehänges für Ihren Hub

Ausgehend von Winkel, Lastgeometrie und Anschlagpunkten ist das Kettengehänge nach Gewicht, Schwerpunktlage, erforderlicher Strangzahl und zulässiger Tragfähigkeit auszuwählen. Maßgeblich sind die Angaben auf dem Kennzeichnungsanhänger, die Herstelleranleitung sowie die betrieblich geltenden Vorgaben. Die Tragfähigkeit darf weder durch ungünstige Neigungswinkel noch durch ungleichmäßige Lastverteilung überschritten werden. Bei unbekanntem Gewicht oder unklarer Schwerpunktlage ist die Last vor dem Hub zu bewerten; Schätzwerte ersetzen keine verlässliche Ermittlung.

Eine Last-Minute-Auswahl ist nur zulässig, wenn alle Einsatzdaten zweifelsfrei vorliegen und eine befähigte Person die Eignung bestätigt. Umgebungsbedingungen beim Heben wie Temperatur, Feuchtigkeit, Korrosion, Chemikalienkontakt, scharfe Kanten oder eingeschränkte Sicht können die Auswahl beeinflussen. Beschädigte, verformte, gerissene oder unleserlich gekennzeichnete Kettengehänge sind auszusondern. Vor Arbeitsbeginn sind Sichtprüfung, Funktionsfähigkeit der Bauteile und ausreichende Sicherheitsreserven zu dokumentieren. Der Hebevorgang erfolgt ausschließlich innerhalb der festgelegten Betriebsgrenzen.

Kettengehänge-Anschlagarten und Befestigung

Je nach Lastform, Anschlagpunkt und Bewegungsrichtung kommen Direktanschlag, Würgeanschlag oder Korbanschlag zum Einsatz. Die Anschlagart bestimmt Tragfähigkeit, Lastverteilung und zulässige Belastungsrichtung. Anschlagketten dürfen nur an tragfähigen, dafür vorgesehenen Punkten eingehängt werden; Haken müssen vollständig sitzen und gegen unbeabsichtigtes Aushängen gesichert sein.

  1. Direktanschlag: Der Kettenstrang verbindet Kranhaken und Anschlagpunkt unmittelbar. Er eignet sich für definierte Anschlagösen und symmetrische Lasten.
  2. Würgeanschlag: Die Kette umschließt das Lastgut und wird durch den eigenen Haken geführt. Die reduzierte Tragfähigkeit gemäß Herstellerangabe ist zwingend zu beachten.
  3. Korbanschlag: Die Last liegt in einer Kettenschlinge. Er verteilt Kräfte günstig, sofern die Auflageflächen ausreichend breit und kantengeschützt sind.
  4. Mehrstranganschlag: Gleichmäßige Lastaufnahme setzt passende Anschlagpunkte, gleiche Stranglängen und kontrollierte Neigungswinkel voraus.

Der Umgang mit Knoten ist unzulässig: Ketten dürfen nicht verknotet, verdreht oder über scharfe Kanten geführt werden. Die Anforderungen an die Zugkraft ergeben sich aus Lastgewicht, Winkel und Anschlagart.

Checkliste zur Prüfung von Kettengehängen vor dem Anheben

Vor jedem Hub ist die Anschlagkette einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Die Sichtprüfung umfasst Kettenglieder, Aufhängeglied, Verkürzungselemente, Haken, Sicherungen und Verbindungsteile. Zu prüfen sind Verformungen, Risse, Kerben, Korrosion, verschlissene Querschnitte, aufgeweitete Hakenmäuler sowie verdrehte oder steife Glieder. Die Kennzeichnung mit Tragfähigkeit, Güteklasse und Identifikationsdaten muss lesbar sein.

Die Schadensfeststellung hat auch unzulässige Anhaftungen, Wärmeeinwirkung, Schweißspritzer und chemische Rückstände zu erfassen. Bei Funktionsprüfungen sind die freie Beweglichkeit von Hakenverschlüssen, die korrekte Verriegelung sowie der ordnungsgemäße Sitz aller Bauteile festzustellen. Eine Kette darf nicht verwendet werden, wenn Komponenten fehlen, Sicherungen beschädigt sind oder die Unversehrtheit der Bauteile beeinträchtigt erscheint. Ebenso sind unzulässige Knoten, Verdrehungen und falsche Einhängungen auszuschließen. Festgestellte Mängel erfordern die sofortige Außerbetriebnahme; der Hub darf erst mit einer geeigneten, unbeschädigten Anschlagkette erfolgen. Die Prüfung erfolgt durch eine unterwiesene Person vor jeder Verwendung.

Lagerung, Wartung und Prüfung von Kettengehängen

Anschlagketten sind nach dem Einsatz gereinigt, trocken und geschützt vor Witterung, Chemikalien, Schweißspritzern sowie mechanischer Beschädigung zu lagern. Ordnungsgemäße Lagerung erfolgt hängend oder auf geeigneten Ablagen, ohne Knicke, Verdrehungen oder Kontakt mit feuchten Böden. Der Schutz vor Korrosion umfasst Reinigung, Trocknung und gegebenenfalls zulässige Konservierungsmittel.

  1. Sichtbare Verunreinigungen, Fremdkörper und Feuchtigkeit sind vor dem Einlagern zu entfernen.
  2. Ketten, Haken, Verbindungsglieder und Sicherungen sind durch befähigte Personen zu prüfen; Funktionsprüfung regelmäßig ist erforderlich.
  3. Verschleiß, Risse, Verformungen, Korrosion, beschädigte Kennzeichnungen oder defekte Verriegelungen führen zur sofortigen Außerbetriebnahme.
  4. Prüfintervalle richten sich nach Einsatzbedingungen, Gefährdungsbeurteilung und geltenden Vorschriften; Schadensdokumentation Pflicht.

Reparaturen dürfen ausschließlich durch autorisierte Fachbetriebe nach Herstellervorgaben erfolgen. Nach Instandsetzung ist eine erneute Prüfung vor der Freigabe erforderlich. Prüfprotokolle, Kennzeichnungen und Nachweise sind nachvollziehbar aufzubewahren. Bei unklarer Tragfähigkeit oder fehlender Kennzeichnung bleibt die Anschlagkette gesperrt bis zur Bewertung durch befähigte Personen.

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