Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen erfordern je nach Tätigkeit eine passende Qualifizierung. Die DGUV Information 209-093 beschreibt dafür ein Stufenmodell, etwa die Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV). Welche Stufe nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Was zu tun ist
- Tätigkeiten an Hochvolt-Fahrzeugen in der Gefährdungsbeurteilung erfassen
- Qualifizierungsstufe festlegen und Schulungen planen
- Zuständigkeiten in der Werkstatt regeln
Gilt insbesondere für
- Werkstätten mit Elektro- und Hybridfahrzeugen
Quellen
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Der Hebebühnen-Berater fragt Arbeiten, Fahrzeuge, Raumhöhe, Boden und Stromanschluss ab und zeigt die passende Bauart – herstellerneutral und mit allen Pflichten.
Weitere Hinweise: Elektro- und Hybridfahrzeuge
Die Hinweise geben den Stand Oktober 2026 wieder, sind herstellerneutral und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Vorschriften und die Unterlagen des Herstellers.

